An der Bettina-von-Arnim-Schule Marburg können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die gemäß § 54 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
Da wir eine staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft sind, können Sie die Bettina-von-Arnim-Schule statt der zuständigen staatlichen Schule für Ihr Kind wählen.