Aufnahmeanfrage und Anmeldung

An der Bettina-von-Arnim-Schule Marburg können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die gemäß § 54 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

Da wir eine staatlich genehmigte Schule in freier Trägerschaft sind, können Sie die Bettina-von-Arnim-Schule statt der zuständigen staatlichen Schule für Ihr Kind wählen.

Hätten Sie gerne persönliche Beratung?

Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten! 

Miriam Bernhardt
Telefon:06421 33772
E-Mail:info@bettina-von-arnim-schule.de

 

Gerne vereinbaren wir dann einen Gesprächstermin mit Ihnen. Zu diesem Gespräch wird Ihnen eine fachkundige Mitarbeiterin / ein fachkundiger Mitarbeiter unsere Schule vorstellen und Ihre Fragen beantworten, während ein Mitglied des Lehrerkollegiums Ihr Kind kennenlernt und einen ersten Eindruck von ihm gewinnt. Im Gespräch werden Förderschwerpunkte, individuelle Möglichkeiten und Notwendigkeiten für Ihr Kind erörtert. Besteht der Wunsch, Ihr Kind bei uns beschulen zu lassen, wird Ihre Anfrage innerhalb der Schulleitung besprochen und wir informieren Sie zeitnah. Eine Hospitationszeit im Vorfeld ist für beide Seiten von Vorteil. Auch Quereinsteigende heißen wir herzlich willkommen.

Alle Anfragen setzen voraus, dass es noch freie Plätze in den Klassen gibt und das Klassengefüge für alle Beteiligten passt. Bei Einschulungen empfehlen wir Ihnen, frühzeitig für Ihr Kind anzufragen.

Weitere Informationen zu kommenden Schulveranstaltungen finden Sie unter „Aktuelles“.